Mit zunehmenden Wettbewerbsdruck wird die richtige Preisfindung immer schwieriger.
Somit wird die Kostenkalkulation im Werkzeug- und Formenbau mehr und mehr zur Herausforderung für die Unternehmenslenker.
Das Grundprinzip der Kosten- und Leistungsrechnung ist, dass sämtliche Kosten und Aufwände im Unternehmen, über entsprechende Rechenwege an den Kunden weiterbelastet werden. Bei vollausgelasteten Unternehmen stellt dieses auch keine größere Hürde dar. Voraussetzung ist ein schlüssiger Betriebsabrechnungsbogen und etwas Verständnis für die Vollkostenkalkulation. Damit hatte das bisher im Großen und Ganzen auch funktioniert.
Schwankt die Auslastung der Betriebe, so kommt man mit dem Ansatz der Vollkostenrechnung rasch an die Grenzen. Schnell kalkuliert man sich mit der Idee der vollumfänglichen Kostenumlage ins „Aus“ und erhält in Konsequenz noch weniger Aufträge.
Mit dem richtigen Verständnis und den geeigneten Methoden versetzt man sich in die Lage, das Unternehmen auch in Zeiten gut steuern zu können, die nicht ganz so einfach vorhersehbar sind. Mit dem passenden Verständnis hinsichtlich des Zusammenhangs von Auslastung, Deckungsbeiträgen und Marktpreis ist es deutlich einfacher, die richtigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen.
Differenzierte Zuschlagskalkulation
Bei der Kalkulation, fachlich korrekt auch Kostenträgerstückrechnung oder Kostenträgerzeitrechnung bezeichnet, geht es um die Ermittlung der Kosten für ein einzelnes Produkt, bzw. eine Leistung. Sie stellt die dritte Ebene der Kostenrechnung dar, nach Kostenartenrechnung und Kostenstellenrechnung. Die zu Grunde liegende Idee dabei ist, die Kosten des Unternehmens sollen über die erbrachten Leistungen an die Kunden weiterberechnet werden.
Hierbei kennt man in der Betriebswirtschaftslehre folgende Kalkulationsarten:
- Divisionskalkulation
- Äquivalenzziffernkalkulation
- Kuppelkalkulation
- Zuschlagskalkulation
Die Zuschlagskalkulation stellt dabei die geeignetste Form für den Auftragsfertiger im Werkzeug- und Formenbau dar. Die Zuschlagskalkulation beruht auf der Trennung der Kosten in Einzel- und Gemeinkosten und schlägt letztere über einen prozentualen Zuschlag einer berechneten Einzelkostenbasis zu.
Bei dieser Variante werden die Gemeinkosten differenziert den jeweiligen Bereichen (Hauptkostenstellen) zugerechnet, in denen sie entstehen:
- Material
- Fertigung Maschinen
- Fertigung Personal
- Verwaltung und Vertrieb
Die diskrete Ermittlung der Zuschlagssätze erfolgt über einen Betriebsabrechnungsbogens (BAB). Um mögliche Fehler bei diesem Verfahren klein zu halten, ist die Wahl der korrekten Bezugsbasis von besonderer Bedeutung.
Erweiterte mehrstufige Zuschlagskalkulation

Abbildung 1 Schema Zuschlagskalkulation
Dieses Verfahren der Kostenrechnung, in dem sämtliche Kosten vollumfänglich auf die Kostenträger verteilt werden, wird auch als Vollkostenrechnung bezeichnet.
Grenzen der Vollkostenrechnung
In der Praxis stellt die Vollkostenrechnung ein unumgängliches Rechenverfahren zur Ermittlung der Selbstkosten sowie als Grundlage für die Herleitung von Angebotspreisen dar.
Dennoch sollte man sich darüber bewusst sein, was hinter der Idee der Vollkostenrechnung und der Zuschlagskalkulation eigentlich steht. Wir setzen dabei voraus, dass die Errichtung der Ressourcen dazu führt, dass wir die entsprechenden Kapazitäten auch verkaufen können. Die Annahme ist demnach, dass mit der bloßen Anschaffung einer Maschine oder die Einstellung produktiver Mitarbeiter auch eine vollumfängliche Verrechnung sämtlicher entstehender und umzulegender Kosten auf Kunden erfolgt.

Abbildung 2 Idee der Vollkostenrechnung
Die Mechanik ist dabei ja, dass unter der Annahme einer gewissen Auslastung der Ressourcen (z.B. den quasi Industriestandard = 85%) entsprechend die Gemeinkosten umgelegt – also zugerechnet – werden. Das Mengengerüst des Absatzes spielt also eine immense Rolle. In Zeiten eines annähernd perfekten Anbietermarkt und Vollauslastung der Unternehmen funktioniert das auch sehr gut und ist durchaus zielführend. Wenn jedoch die Auslastung des Unternehmens schwankt und die der Rechnung zu Grunde liegende Absatzmenge nicht erreicht wird, dann versagt diese Methode leider kläglich.
Teilkostenrechnung
Ein anderer betriebswirtschaftlicher Ansatz hierfür ist die so genannte Teilkostenrechnung. Ihr zu Grunde liegt nicht die Tatsache der Errichtung der Ressourcen, sondern deren Auslastung respektive des Unternehmens. Sie steht damit im direkten Gegensatz zur Vollkostenrechnung.

Abbildung 3 Prinzip der Teilkostenrechnung
Hierbei werden nur variabel oder Teile fixer Kosten auf den Kostenträger verrechnet. Sie kann somit als verursachungsgerecht bezeichnet werden und bei kurzfristigen Fragestellungen, wie der beschäftigungsbezogenen Preissteuerung oder der Beurteilung der Vorteilhaftigkeit verschiedener Auftragsalternativen, Abhilfe leisten. Insbesondere die Entscheidungen, in Abhängigkeit der Auslastung mögliche Aufträge zu Preisen unterhalb der Vollkosten anzunehmen, wird durch diese Instrumente unterstützt. Die Teilkostenrechnung dient also insbesondere der Wirtschaftlichkeitskontrolle und als Instrument zur Fundierung kurzfristiger unternehmerischer Entscheidungen, z.B. über das Eingehen bestimmter Geschäfte und deren Preisuntergrenze.
Betriebswirtschaftlich abstrakt betrachtet kann man auf Grund der Annahme hinsichtlich der Absatzmenge zu keinem Projekt Aussagen darüber treffen, ob man damit „Gewinn“ erzielt hat oder nicht. Projekte haben keine „Gewinne“, sie erwirtschaften Deckungsbeiträge. Das, was tatsächlich über die Anzahl an Projekte in einer Periode geschieht, ist, dass Deckungsbeiträge gesammelt werden. Am Ende ist es die Frage, ob diese Deckungsbeiträge in Summe ausreichend sind, um die Fixkosten des Unternehmens zu decken. Dann nämlich erwirtschaften Unternehmen Gewinne! Das entspricht im Übrigen exakt der Definition von Gewinn = Deckungsbeitrag – Fixkosten aus der BWL.
So ist es in Abhängigkeit von der Auslastungssituation von Vorteil, manche Aufträge auch in Anbetracht des zu erwirtschaftenden Deckungsbeitrag anzunehmen und nicht stoisch auf die kalkulierten (und aus besagten Gründen in diesem Kontext nicht stimmigen) Vollkosten zu entscheiden. Wenn die Alternative Stillstand und nicht-ausgelastete Ressourcen sind, dann muss man den Verkaufspreis zwingend unter anderen Gesichtspunkten betrachten. Dieses stellt ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Unternehmens dar. Nur leider bekommt man manchmal den Eindruck, dass die vielen Jahre der Vollauslastung in der Vergangenheit dieses Management-Tool in Vergessenheit geraten ließ.
Natürlich muss ein Unternehmen langfristig seine gesamten Kosten decken. Bei einem rein an Deckungsbeiträgen orientierten Entscheidungssystem birgt dies allerdings die Gefahr, dass die Deckungsbeiträge der Kostenträger zwar positiv sind, die Anzahl der abgesetzten Leistungen und folglich die Summe der Deckungsbeiträge jedoch zu gering ist, um die Summe der Fixkosten zu decken. Dessen muss man sich dabei bewusst sein.
Die gängigen Teilkostenrechnungssysteme sind das Direct Costing, die Grenzplankosten- und Deckungsbeitragsrechnung. Hier betrachten wir im Weiteren die Deckungsbeitragsrechnung und sehen uns an, wie diese funktioniert.
Deckungsbeitragsrechnung
Der Deckungsbeitragsrechnung liegt zunächst die Überlegung zu Grunde, welche (variablen) Kosten dem Unternehmen ausschließlich durch die Annahme eines Auftrags entstehen. Das sind im Wesentlichen die Materialkosten, die bezogenen Leistungen und nicht zu vergessen, die variablen Kosten der Fertigung, wie bspw. Energiekosten der Maschinen. Das Resultat hieraus ist der Deckungsbeitrag I (kurz DB I).
In der Theorie könnte man wie folgt interpretieren: jeder Euro Umsatz/Auftragswert über dem DB I stellt einen Vorteil für das Unternehmen im Vergleich zur Alternative, den Auftrag – ohne Ersatz – nicht zu erhalten dar. Die Deckungsbeitragsbetrachtung ist stets als ein Vergleich von Alternativen hinsichtlich ihrer Vorteilhaftigkeit. Entweder im Vergleich objektiver Vorteilhaftigkeit zweier potenzieller Auftragsoptionen oder eben gegenüber der Option, die Ressourcen ungenutzt zu lassen.

Abbildung 4 Abhängigkeit des Verkaufspreis von der Beschäftigung
In der Realität würde wohl niemand einen Auftrag 1 Euro über DB I wirklich annehmen. Hilfreich für die Entscheidungsfindung ist jedoch, ein gewisses Verständnis dafür zu entwickeln, welche Kostenanteile durch die einzelnen Deckungsbeitragsstufen gedeckt werden.
Die Logik dahinter erklärt sich wie folgt:
DB I = die variablen Kosten des Auftrags sind gedeckt
DB II = die fixen Kostenanteile des Auftrags sind gedeckt
DB III = die fixen Kostenanteile des (Fertigungs-) Bereichs sind gedeckt
Vollkosten = die unternehmensfixen Kosten sind gedeckt (und ggf. Gewinn erwirtschaftet)

Abbildung 5 Rechenschema der Deckungsbeitragsrechnung
Wer an dieser Stelle ein Patentrezept zur Preisfindung erwartet, den muss ich leider enttäuschen. Es geht darum, in Abhängigkeit von der Auslastung des Betriebs die beste Preisentscheidung zu treffen und in Anbetracht der möglichen Alternativen eine entsprechende Preisuntergrenze festzulegen. Die Auslastungssituation unterliegt wahrscheinlich wöchentlichen Veränderungen. Daher kann man keine pauschalen Preisuntergrenzen bestimmen. Jedoch ist diese Herangehensweise in Zeiten ohne Vollauslastung alternativlos.
Was benötigt man dazu?
Um die Instrumente der Teilkostenrechnung bzw. der Deckungsbeitragsrechnung nutzen zu können ist es zunächst erforderlich, fixe und variable Kosten voneinander zu trennen. Dieses erfolgt im Zuge der Stundensatzermittlung anhand der Einzelkosten. Dieses stellt auch den Grund dafür dar, dass im Zuge der Errichtung des Betriebsabrechnungsbogens und der Herleitung der Stundensätze bis auf die Ebene der Einzelkosten heruntergebrochen werden muss. Nur Einzelkosten besitzen variable Kostenanteile. Gemeinkosten sind per Definition reine Fixkosten.
Hat man dann die, in fixe und variable Kosten aufgeteilten, Stundensätze bereit, erfordert es eine entsprechende Erweiterung der Zuschlagskalkulation, um aus dem entsprechenden Aufbau die dedizierten Deckungsbeitragsstufen ableiten zu können.
Ich habe hierfür verschiedene Excel-Vorlagen, welche wir uns gerne ansehen und gemeinsam an Ihre Bedürfnisse anpassen können. Wer Interesse hat, meldet sich gerne bei mir.
Das Beherrschen betriebswirtschaftlicher Methoden nimmt an Bedeutung zu.
Gerade hinsichtlich der Unternehmenssteuerung in volatilen Zeiten stellen Voll- und Teilkostenbetrachtungen Tools dar, auf die kein Unternehmenslenker mehr verzichten sollt.