Ermittlung von Stundensätzen und Preiskalkulation

Das ökonomische Prinzip hinter den Stundensätzen ist, dass über die Anzahl verrechenbarer Leistungsstunden sämtliche Kosten einer Periode an Kunden weiter berechnet werden können. Im einfachsten Fall, nur einer Leistung eines Unternehmens könnte man also vereinfacht die in anfallenden Kosten eines Jahres durch die verkaufbaren Leistungsstunden dividieren und erhält den Selbstostenstundensatz. Allerdings haben Unternehmen in der Regel mehrere unterschiedliche Leistung-erbringende Kostenstellen wie Facharbeiter und unterschiedliche Maschinenarten. Hierbei ist es dann die Herausforderung, die Kosten möglichst verursachungsgerecht auf die Kostenstellen umzulegen. Hierzu wird in einem sog. Betriebsabrechnungsbogen (kurz BAB) zunächst eine Kostenartenrechnung durchgeführt und direkt zuordenbare Einzelkosten von Gemeinkosten getrennt. Letztere werden sodann über via prozentuale Gemeinkostenzuschläge der jeweiligen Einzelkostenbasis zugeschlagen. Weiter ins Detail hierzu gehen möchte ich dieser Stelle nicht, ein Beispiel zu einem BAB sowie einer Beispielkalkulation kann bei mir angefordert werden, näheres hierzu findet ihr am Ende des Artikels.

Mittels der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) werden dann mit den ermittelten Stunden- und Zuschlagssätzen die Selbstkosten eines Produktes oder einer Leistung ermittelt. Werden dann genau so viele Stunden übers Jahr verkauft, wie bei der Stundensatzberechnung zu Grunde gelegt, dann sollten alle Kosten gedeckt und die inbegriffene Gewinnmarge realisiert sein.

Die Problematik hierbei liegt in dem zu Grunde gelegten Mengengerüst verkaufbarer Stunden. Wer kann im Voraus schon genau sagen, wie viele Stunden verkauft werden können? Man trifft hier also gezwungener Maßen Annahmen und muss sich im Klaren sein, dass Stundensätze und damit einhergehend Gewinnschwellen „schwimmend gelagert“ und stark vom Verkaufsmengengerüst abhängig sind. Je mehr man verkauft, desto niedriger fallen die ermittelten Stundensätze aus und entsprechend umgekehrt.

Anstatt nur auf die Zurechenbarkeit der Kosten auf die Kostenträger zu betrachten, ist es anzuraten, einen Blick auf die Abhängigkeit der Kosten von der Beschäftigung – also der Auslastung – des Unternehmens zu werfen. Separiert man nämlich die variablen Kosten des Auftrags (vereinfacht Material und Fremdleistung), so kann man im Zuge einer sog. Teilkostenrechnung mit den Deckungsbeiträgen agieren. Die Frage ist letztendlich, welcher Deckungsbeitrag über ein Jahr erwirtschaftet werden kann. So kann in Alternativen gedacht werden und unter Optionen die vorteilhafteste ermittelt werden. Das kann die Identifikation des besseren, zweier möglicher Aufträge sein oder die Entscheidung zwischen Beschäftigung unter Teilkostenaspekten und Auftragsablehnung sein. Nur so kann man die Frage beantworten, zu welchem Preistarget man einen Auftrag noch gerade annehmen sollte oder besser ablehnt.

Um eine Teilkostenrechnung bzw. eine Deckungsbeitragsbetrachtung zu ermöglichen, ist es notwendig, im BAB auch die variablen und fixen Kostenbestandteile der Stundensätze voneinander zu trennen.

Die schlechte Nachricht an dieser Stelle ist also, dass man nicht scharf sagen kann, was die „richtigen“ oder wettbewerbsfähige Stundensätze für die Kalkulation sind. Dieses ist eben nicht nur vom Kostengerüst, sondern auch stark von der Auslastung eines Unternehmens abhängig.

Wer Interesse an entsprechenden Vorlagen in Excel hat, schreibt mir bitte hierzu per E-Mail.

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